BMF: Produzierendes Gewerbe erhält Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2016 den sog. Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Mit dieser Regelung werden Unternehmen im Hinblick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit und ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer in Form einer Erstattung oder Verrechnung entlastet.
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