BMF: Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen
Der BFH hat mit Urteil vom 6.2.2013 entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind.
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