Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen der EuGH-Vorlagen zur Problematik der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken.
Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
Das BMF hat kürzlich den Entwurf eines Schreibens zur Änderung des AEAO zu § 146 AO veröffentlicht. Darin werden diverse Fragen zur Einzelaufzeichnungspflicht beantwortet. Der Deutsche…
Die Finanzverwaltung hat Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum 31.12.2018 bekannt gegeben.
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