Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) zum 1.6.2020 bekannt gegeben. Dabei haben sich die maßgeblichen Umzugskostenpauschalen geändert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1.1.2012 Folgendes:
Für die Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) gilt für Umzüge ab 1.3.2012, 1.1.2013 sowie 1.8.2013 jeweils Folgendes:
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