BMF: Steuerliche Folgen der Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019
Die Finanzverwaltung nimmt Stellung zur Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019 und stellt fest, dass hier eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG vorliegt.
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