BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Mit dem BMF-Schreiben vom 6.12.2016 wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 über den 31.12.2016 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2018 durchgeführt werden.
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