Eine Pflichtangabe in Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist die Leistungsbeschreibung. Die Finanzverwaltung äußert sich zu handelsüblichen Bezeichnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe und sog. Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen im…
Durch das BFH-Urteil vom 9.6.2015 wird das BMF-Schreiben vom 19.8.2013 geändert. Demnach unterliegen von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen auch…
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