BMF: Umsatzsteuer bei Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transportbehältnissen gilt nach Änderung der Verwaltungsauffassung Folgendes: Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld oder im Rahmen reiner Tauschsysteme.
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