Im Anschluss an aktuelle Rechtsprechung des EuGH äußert sich das BMF zur Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG für die Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz.
Die Finanzverwaltung hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und Buchstabe b UStG für Laborleistungen geäußert und den UStAE geändert.
Kulturelle Einrichtungen und Bildungseinrichtungen des privaten Rechts benötigen für die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.
Die Finanzverwaltung hat ein Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds veröffentlicht.
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