BMF: Umsatzsteuerbefreiung von Beratungsleistungen für Investmentfonds
Mit Urteil vom 11.4.2013 (V R 51/10) hat der BFH entschieden, dass die von einem Dritten gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft als Verwalterin eines Sondervermögens erbrachten Beratungsleistungen für Wertpapieranlagen unter den Begriff "Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften" fallen.
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