BMF: Umsatzsteuerliche Befreiung der Umsätze für die Luftfahrt
Durch Art. 10 Nr. 4 AmtshilfeRLUmsG wurde der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Umsätze an Unternehmer, die ausschließlich oder überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG) mit Wirkung v. 1.7.2013 geändert.
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