BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Einzweckguthabenkarten in der Telekommunikation
Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen eines aktuellen EuGH-Urteils zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Einzweckguthabenkarten (Monofunktionskarten) in der Telekommunikation.
Powered by Suchmaschinenoptimierung