BMF: Umsatzsteuerrechtliche Organschaften und der Vorsteuerabzug bei Beteiligungen
Sowohl der BFH als auch der EuGH mussten sich in mehreren Fällen zum Vorsteuerabzug bei Beteiligungen im Zusammenhang mit umsatzsteuerrechtlichen Organschaften befassen. In der Folge muss der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert werden.
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