BMF und Oberste Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen und erforderliche Zustimmung des BMF
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen wie Stundungen und Erlasse. Zudem wird erläutert, wann das BMF bei solchen Billigkeitsmaßnahmen mitwirken muss.
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