BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2020
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu Mahlzeiten, die ab 2020 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
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