BMF: Vereinbarung mit Kanada zur Amtshilfe bei der Steuererhebung
Auf der Grundlage des Art. 27 des deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens wurde am 22.10.2013 mit der zuständigen Behörde Kanadas die Vereinbarung über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen.
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