BMF: Vermögensbindungsgebot bei nicht überdotierten Gruppenunterstützungskassen
Gruppenunterstützungskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen körperschaftsteuerbefreit. Das BMF erläutert die steuerlichen Folgen aufgrund der Übertragung von Vermögenswerten in Folge des Ausscheidens eines Trägerunternehmens.
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