BMF: Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
In welchen Fällen vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 AO ergehen und in welchen Fällen Vorläufigkeitsvermerke aufgehoben werden, hat das BMF mit Schreiben vom 20.1.2017 festgelegt.
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