BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen. Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind.
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