Wonach bestimmt sich der Zeitpunkt der Lieferung für Zwecke des Vorsteuerabzugs bei der Einfuhrumsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 UStG? Die Finanzverwaltung bezieht Stellung.
Die Finanzveraltung hat sich in einem neuen BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts geäußert.
Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE wird aufgrund zweier BFH-Urteile vom 1.9.2010 (V R 39/08) und vom 8.9.2010 (XI R 40/08) neu gefasst.
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