BMF: Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften
Mit Urteil vom 18.8.2015 hat der BFH für Recht erkannt, dass das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. "Wertpapierleihe" an den "Entleiher" zivilrechtlich übereignet wurden, ausnahmsweise beim "Verleiher" verbleiben könne, wenn die zivilrechtliche Position des "Entleihers" lediglich eine formale sei.
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