Bonuszahlungen der Krankenkasse wirken sich nicht auf den Sonderausgabenabzug aus
Krankenkassenbeiträge, die der Basisabsicherung dienen, gehören zu den Vorsorgeaufwendungen, und können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Fraglich war bislang aber, wie sich die Leistungen der Krankenkasse, die im Rahmen eines sogenannten Bonusprogramms erbracht wurden, auf den Sonderausgabeabzug auswirken. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. April 2015, Az. 3 K 1387/14) hat […]
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