Brexit in Fällen: Besteuerung von bezogenen Dienstleistungen (B2B)
Im entworfenen Fall lässt die A-GmbH von der britischen Y-Ltd eine Marktstudie zum Kaufverhalten nach dem Brexit erstellen. Sie erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und ohne Hinweis auf ein etwaiges Reverse-Charge-Verfahren. Im Übrigen enthält die Rechnung alle erforderlichen Angaben i. S. d. § 14 UStG. Die A-GmbH fragt sich, ob sie aus dieser Rechnung Vorsteuer ziehen kann.
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