Brexit in Fällen: Deutsche Tochtergesellschaft zahlt Lizenzgebühren
Im entworfenen Fall ist die in Deutschland ansässige A-GmbH eine 100 %ige Tochtergesellschaft der im Vereinigten Königreich ansässigen X-plc. Sie zahlt Lizenzgebühren für die Überlassung von Warenzeichen an die X-plc. Diese erfüllen die Voraussetzungen des Drittvergleichs. Entsteht Abzugsteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG?
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