Brexit in Fällen: Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen
Im entworfenen Fall befördert die A-GmbH für die B-GmbH Waren aus dem Vereinigten Königreich (UK) nach Frankreich und Deutschland. Die Kosten für die Einfuhr in die EU sind in der Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr enthalten. Die A-GmbH befördert für die B-GmbH auch Waren nach UK.
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