Brexit in Fällen: UK-Tochtergesellschaft als Finanzierungsgesellschaft
Im entworfenen Fall hält die in Deutschland ansässige A-AG, Muttergesellschaft des weltweit tätigen A-Konzerns, eine 100 %ige Beteiligung an der in London ansässigen X-Ltd., die als Finanzierungsgesellschaft für die Gesellschaften des A-Konzerns dient.
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