Brexit in Fällen: Verbringung von Waren
Im entworfenen Fall entwickelt die A-GmbH Waren und stellt sie her. Um diese auf dem Markt im Vereinigten Königreich präsentieren zu können, fährt sie jedes Jahr zu einer Messe in Manchester und stellt dort ihre neuesten Stücke vor. Teilweise gelingt es der A-GmbH, Ausstellungsstücke bereits auf der Messe zu verkaufen; den Rest nimmt sie wieder zurück nach Deutschland.
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