BSG Kommentierung: Keine anteilige Entgeltgrenze bei Berufsmäßigkeit eines kurzfristigen Minijobs
Ein kurzfristiger Minijob orientiert sich grundsätzlich an Zeitgrenzen. Die diese Beschäftigungsart ausschließende berufsmäßige Beschäftigung ist allerdings von einer Entgeltgrenze abhängig. Das BSG hat entschieden, dass diese Grenze immer ein Monatswert ist und nicht anteilig gilt - entgegen der bisher gelebten Praxis.
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