BSG: Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob
Aushilfen können kurzfristig sozialversicherungsfrei beschäftigt sein, wenn bestimmte, im Gesetz genannte Zeitgrenzen nicht überschritten werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt entschieden, wie die Zeitgrenzen auszulegen bzw. nicht auszulegen sind.
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