BStBK: BVerfG-Entscheidung zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften begrüßt
Die BStBK befürwortet den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, womit die Einschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften durch § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG als verfassungswidrig einstuft wurde.
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