BStBK: Mehr Praxistauglichkeit bei Erbschaftsteuerreform
Die BStBK begrüßt, dass das BMF in dem vorgelegten Referentenentwurf keine rückwirkenden Änderungen der Erbschaftsteuer plant. Positiv beurteilt die BStBK auch, dass das Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis wieder an eine Beschäftigtenzahl anknüpft.
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