Seit dem 25.5.2018 greift die Datenschutz-Grundverordnung. Schneller als erwartet, tauchen nun schon die ersten Abmahnungen auf. Nun ist ein Abmahnverbot für die Übergangszeit in Planung.
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird mit Wirkung zum 25. Mai 2018 geändert. Anlass ist die Datenschutz-Grundverordnung und datenschutzrechtliche Neuregelungen der AO.
Die BStBK begrüßt die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden.
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