Buchführung im Ausland spart nicht immer Geld
Mit Einführung des § 146 Abs. 2a AO im Jahr 2009 wurde Unternehmen erstmals ermöglicht, ihre elektronische Buchführung ins Ausland zu verlagern. 2010 wurde diese Regelung nochmals erleichtert. Doch was bringt sie wirklich?
Powered by Suchmaschinenoptimierung