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Buchführungsunterlagen verloren: Vorsteuerbeträge dürfen geschätzt werden

Sind sämtliche Buchführungsunterlagen verloren gegangen, darf das Finanzamt die abziehbaren Vorsteuerbeträge mit 60 % der vorangemeldeten Vorsteuerbeträge schätzen. Dies hat das FG Sachsen-Anhalt in einem Fall entschieden, in dem ein Unternehmen all seine Buchführungsunterlagen auf einem Kleinlaster gelagert hatte und dieser gestohlen worden war. Zwar kann der Steuerpflichtige den Nachweis darüber, dass ihm ein anderer Unternehmer […]









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