Büro baufällig? Arbeitszimmer absetzbar!
Wenn der vom Arbeitgeber zugewiesene Arbeitsplatz aufgrund von Baumängeln nicht als Arbeitszimmer nutzbar ist, dürfen bis zu 1.250 € für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Werbungskosten angegeben werden, entschied der BFH. Normalerweise gilt: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen in der Steuererklärung nur dann geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein […]
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