Bundesfinanzhof - Tank- und Geschenkgutscheine bleiben steuerfrei
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Sachleistungen anbieten, die steuerfrei sind. Bei Gutscheinen schlug das Finanzamt in der Vergangenheit dennoch zu. Zu Unrecht, sagt der Bundesfinanzhof.Powered by Börsen-Handelssysteme