Bundeskabinett: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld
Das Bundeskabinett hat am 25.3.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1.1.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1.7.2016 anzuheben.
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