Bundesverfassungsgericht: Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig (Ko
Nach dem heute vom BVerfG veröffentlichten Beschluss ist die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer zum Teil verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab 2007 zu beseitigen.
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