BVerfG: Ausschluss von Kindergeld bei humanitären Aufenthaltstiteln verfassungswidrig
Das BVerfG hat entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG in der Fassung bis zum 1.3.2020 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt.
Powered by Börsen-Handelssysteme