BVerfG Kommentierung: Nichtehelicher Kinder mit Verfassungsbeschwerde gegen Stichtags-Erbrecht gescheitert
Nichteheliche Kinder waren früher im Verhältnis zu ihren biologischen Vätern nicht erbberechtigt. Dies gilt für vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder immer noch, wenn der Erbfall vor dem 29. Mai 2009 eingetreten ist. Menschenrechtskonform?
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