BVerfG Pressemitteilung: Luftverkehrsteuer ist nicht verfassungswidrig
Das Luftverkehrsteuergesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Die Erhebung und Ausgestaltung der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Steuer verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot. Sie verletzt auch nicht die Berufsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen und der Passagiere.
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