BVerfG: Regelungen des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht verfassungswidrig
Das BVerfG hat den Grenzbetrag für volljährige Kinder i. H. v. 8.004 EUR für verfassungsgemäß erklärt. Damit wurde die Beschwerde eines Vaters abgewiesen, dessen sich in der Ausbildung befindlicher Sohn kein Kindergeld mehr erhielt.
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