BVerfG: Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig
Das Niedersächsischen FG hatte Zweifel, ob der Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu die Unzulässigkeit der Richtervorlage festgestellt.
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