BVerfG vom 11.1.2005 zum Kindergeld – was geht noch in den Jahren ab 2010?
Vor gut 5 Jahren hatte das BVerfG sensationell entschieden, dass in die Ermittlung der für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen maßgeblichen Einkünfte und Bezüge eines Kindes nur die Beträge einfließen dürfen, die dem Kind zur Bestreitung seines Lebensunterhalts oder der Berufsausbildung tatsächlich verbleiben. Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus noch für die Jahre ab 2010?
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