BZSt: Einführung eines neuen Datenübermittlungsverfahrens
Durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 wurde ein neues Datenübermittlungsverfahren nach § 10 Abs. 4b EStG (MZ 30) eingeführt. Dieses Verfahren ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden.
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