BZSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: Ende des Regelabfragezeitraums 2014
Das Einkommensteuergesetz sieht in § 51a Abs. 2c Nr. 3 vor, dass Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im automatisierten Verfahren abfragen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31.8. des Jahres kirchensteuerpflichtig sind (Regelabfrage).
Powered by Stromvergleich