BZSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – rechtzeitige Registrierung sichert die Verfahrensteilnahme!
Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten, die bisher noch keine Registrierung bzw. Zulassung beantragt haben, werden gebeten, sich möglichst bis Mitte Juli 2015 beim BZSt zu melden. Diese zeitige Herangehensweise stellt sicher, dass die erforderliche Zulassung rechtzeitig erteilt wird und damit die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage ab dem 1.9.2015 vorgenommen werden kann.
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