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BZSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Regelabfragezeitraum 2016

Jede Stelle, die rechtlich verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.












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