BZSt: Unternehmer aus Drittstaaten können Vorsteuer-Vergütung bis 30.6.2020 beantragen
Das BZSt weist darauf hin, dass Unternehmer aus Drittstaaten Vorsteuerbeträge für 2019 bis 30.6.2020 beantragen können. Aufgrund der Corona-Pandemie werden jedoch Erleichterungen gewährt.
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