DBA-Österreich 2000: Gewinnbeteiligung i.S.d. Art. 11 Abs. 2 (BFH)
Eine Gewinnbeteiligung i.S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines Bilanzverlusts der Bank unterbleiben soll.
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